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Regenerations- und Umwandlungstage
Regenerationstage:
Beschäftigte im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst haben Anspruch auf bis zu zwei freie Tage pro Kalenderjahr. Diese Tage bieten die Möglichkeit zur Erholung und Regeneration. Es handelt sich dabei um keine Urlaubstage, sondern sie gelten als Arbeitsbefreiung.
Umwandlungstage:
Beschäftigte aus dem TVöD-SuE Bereich, die eine SuE-Zulage erhalten, können diese Zulage umwandeln in sogenannte Umwandlungstage. Maximal können so zwei zusätzliche freie Tage pro Jahr erreicht werden.