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Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge.
Hierbei wird ein Teil des Bruttogehalts umgewandelt und vom Arbeitgeber für die spätere Betriebsrente gespart. Bei Renteneintritt wird die Betriebsrente dann monatlich im Voraus gezahlt.
Jede*r Arbeitnehmer*in, der/die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Anspruch darauf, einen Teil seines/ihres Gehalts für die betriebliche Altersversorgung (bAV) zu verwenden.
Vorteilhaft ist die Entgeltumwandlung bereits aufgrund der Steuer- und Sozialabgabenersparnis durch die Reduzierung des Bruttoentgelts. Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber sich mit einem Zuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten Entgelts an der betrieblichen Altersversorgung beteiligen muss, wenn er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart.
Dies gilt für die Direktversicherung, die Pensionskasse und den Pensionsfonds.
Der Anteil des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts sowie die Finanzierung wird von der Zusatzversorgungseinrichtung festgelegt.
Auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bleibt die Versicherung als beitragsfreie Versicherung bestehen, bis der Versicherungsfall Eintritt oder die Versicherung auf andere Zusatzversorgungseinrichtungen übergeleitet wird.