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Alternatives Entgeltanreiz-System (AES)
Der aktuelle Tarifvertrag (TVöD) ermöglicht eine steuerfreie Sachzuwendung in Form eines Mitarbeitergutscheins, anstelle der bisherigen leistungsorientierten Bezahlung (LOB).
Diese Regelung gilt für alle Bediensteten der Stadt Sulingen, die in einem Arbeitsverhältnis zur Stadt Sulingen stehen, auf das der TVöD-V (Fassung VKA) Anwendung findet (Tarifbeschäftigte).
Bedienstete, die sich in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zur Stadt Sulingen befinden sind ausgenommen.
Ausgenommen sind ebenfalls Beamte.
Ausgegeben werden Karten für das digitale Gutscheinsystem der Initiative Sulingen e.V. - die Sulingen CARD.
Die teilnehmenden Betriebe, bei denen die Gutscheine eingelöst werden können, stehen auf der Seite der Initiative Sulingen e.V..