Das Standesamt ist ein Amt zur Erledigung der im Personenstandsgesetz vorgesehenen Aufgaben wie z.B. Führung der Personenstandsregister oder Erstellung von Personenstandsurkunden.
Die meisten der amtlichen Vorgänge betreffen
- Geburten - Eintragung im Geburtenregister und Ausstellung einer Geburtsurkunde
- Eheschließungen oder Lebenspartnerschaften
- Todesfälle und Ausstellung einer Sterbeurkunde.
