Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Bedenken Sie bitte, dass für die Einreise in einige Länder eine Mindestgültigkeit des Reisepasses vorgeschrieben ist. Für die Einreise in einige Länder ist ein vorläufiger Reisepass nicht ausreichend.
Wir als Meldebehörde dürfen Ihnen keine verbindlichen Auskünfte über die Einreisebestimmungen der verschiedenen Länder erteilen. Bitte erkundigen Sie sich grundsätzlich im Reisebüro, bei der zuständigen Botschaft oder unter www.auswaertiges-amt.de.
