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Kinderreisepass Verlängerung

Allgemeine Informationen

Bedenken Sie bitte, dass für die Einreise in einige Länder eine Mindestgültigkeit des Reisepasses vorgeschrieben ist. Für die Einreise in einige Länder ist ein vorläufiger Reisepass nicht ausreichend.

Wir als Meldebehörde dürfen Ihnen keine verbindlichen Auskünfte über die Einreisebestimmungen der verschiedenen Länder erteilen. Bitte erkundigen Sie sich grundsätzlich im Reisebüro, bei der zuständigen Botschaft oder unter www.auswaertiges-amt.de.


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Rathaus Sulingen
Galtener Str. 12
27232 Sulingen
Telefon: 04271 88-120
Telefax: 04271 88-199
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