Sie müssen Ihren Hund anmelden.
Inhalt
Hundesteuer Festsetzung
Allgemeine Informationen
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
Wenn Sie Ihren Hund anmelden:
- Sie sind Halterin oder Halter mindestens eines Hundes.
- Der Hund ist mindestens 3 Monate alt.
Wenn Sie Ihren Hund abmelden:
-
Sie sind nicht mehr Halterin oder Halter des Hundes, beispielsweise, weil
- Sie den Hund verkauft, verschenkt oder anders veräußert haben,
- Ihnen der Hund abhandengekommen ist oder
- der Hund verstorben ist.
- Sie halten den Hund nicht weiterhin.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Neben der Hundesteuer fallen keine weiteren Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Ansprechpartner/in
| Steueramt | |
| Galtener Str. 12 27232 Sulingen Telefon: 04271 88-203 Telefon: 04271 88-205 Telefon: 04271 88-206 Telefax: 04271 88-199 | Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr |
Dokumente
| Anmeldung Hund (740 kB) | |
| Hundesteuersatzung ab 01.01.2022 (233 kB) |