Freizeitbad Sulingen

Nachrichten-Ticker

Inhalt

Sie sind hier:

Hundehaltung Anmeldung

Allgemeine Informationen

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Informationen zum Hunderegister Niedersachsen

An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bitte verwenden Sie das Online-Formular für die Anmeldung Ihres Hundes.
Die notwendigen Unterlagen werden dort aufgeführt.

Welche Gebühren fallen an?

Zusätzlich zur Hundesteuer fallen keine weiteren Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Die Stadt Sulingen verzichtet auf die Ausgabe von Hundesteuermarken.

Hinweis: Für mögliche Kontrollen im Urlaub wird empfohlen, den Hundsteuerbescheid als Nachweis mitzuführen.


zuklappenAnsprechpartner/in
SteueramtStandort anzeigen
Galtener Str. 12
27232 Sulingen
Telefon: 04271 88-203
Telefon: 04271 88-205
Telefon: 04271 88-206
Telefax: 04271 88-199

Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
zusätzlich Dienstag: 14:00 - 17:00 Uhr
und Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

zurück