Freizeitbad Sulingen

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Behindertenberatung

Allgemeine Informationen

Bei Fragen

  • hinsichtlich der amtlichen Feststellung einer Behinderung,
  • zu entsprechend der festgestellten Behinderung zustehenden Nachteilsausgleichen,
  • dem Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen
  • und den Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr
  • und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer
  • und der Ausstellung des Beiblattes mit oder ohne Wertmarke

wenden Sie sich bitte an eine Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.

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zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Kerstin WitteStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich I - Allgemeines und Soziales
Rathaus Sulingen, Zimmer 3 // EG
Galtener Str. 12
27232 Sulingen
Telefon: 04271 88-102
Telefax: 04271 88-199
E-Mail:
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